Hotel Schiff Konstanz

Gastgeber seit 1272

Regeln um das Gasthaus der Weißmäntel (1) im Jahre 1599

Das "Herrschaftliche Bestands-Wirtshaus in Staad"

Im Jahre 1599 verständigten sich der Kardinalbischof von Constanz und der Deutschritterorden der Mainau (2) über eine gemeinsame Fahrordnung für die Schiffleut zu Meersburg und zu Staad.

Darin wird u.a. gesagt, daß die Fährleut sich des Fluchens, Schwörens, Schmähens und Scheltens durchaus zu enthalten hätten. Wenn Sie mit ihren Segnern (3) oder ihren „Roßschiffen“, die einen Wagen mit 4 bis 6 Pferden oder 4 bis 6 Fuder (4) Wein faßten, an der Lände lagen, dann sollten sie sich nicht mehr, wie das bisher geschehen sei, „in den Wirtshäusern mit Wein befüllen“.

Sie sollten auch in den Kneipen keine Fremde anreißen. Nur bis zu den beiden Kapellen, die zu Meersburg und Staad dicht bei der Ueberfahrt standen, sollten sie Fahrgästen entgegen gehen und Ihre Dienste anbieten dürfen.

Dies war ein Auszug aus der Bodensee-Chronik

Das Haus im Zustand ab 1662. Aufnahme aus 1897.

Legende
1 – Die Ritter des Deutschen Ordens trugen als Ordensgewand einen weißen Mantel mit schwarzem Kreuz, daher die „Weißmäntel“.
2 – Meersburg gehörte zum Bistum Konstanz; für die Meersburger Fährleute war daher der Konstanzer Bischof zuständig. Staad war dagegen Teil der Kommende Mainau des Deutschen Ordens, so daß die Staader Fährleute der Komturei Mainau unterstanden
3 – Segner sind Schiffe mit einem Segel zur Lastenbeförderung auf dem See mit 200 bis 400 Zentnern Tragkraft Die größten Lastschiffe auf dem Bodensee waren die Lädinen, die bis zu 2200 Zentnner Ware laden konnten und 6-8 Mann Besatzung hatten.
4 – Fuder, vom mittelhochdeutsch vouder, Wagenlast. Volumenmaß für Wein. In Baden 1500 Liter, in Württemberg und Österreich zwischen 1750 Liter und 1950 Liter.